Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Böblingen, hier die Tourismusinitiative Natur.Nah. Schönbuch & Heckengäu ist bemüht, die touristischte Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Landratsamtes Böblingen (www.schoenbuch-heckengaeu.de).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Formulare / PDF-Dokumente können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden
- Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen und Bildern
- In einigen Fällen sind Alternativtexte für Bilder nicht sprechend formuliert
- Videos größtenteils noch ohne Untertitel oder Gebärdensprache
Wir arbeiten bereits daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.07.2026 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse tourismus@lrabb.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten des Landkreises Böblingen:
Lisa Zeller und Utz Mörbe
Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Parkstr.16
71034 Böblingen
07031 663-2337
inklusion@lrabb.de