Hören Sie rein!
Gelesen von Johannes Riedel
Der Landgraben
Der Landgraben
HALT! GRENZE!
HALT! GRENZE!
In den 1620er Jahren legte der Herzog von Württemberg den Landgraben als Grenze zwischen dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden an. Hier am Rande des Büchelbergs ist er als Geländeeinschnitt noch gut erkennbar. Er diente vor allem dazu, Wegezoll zu erheben und Jagd -und Forstrechte festzulegen. Wall und Graben erschwerten es den Pferdekarren, die Zollstellen zu umgehen. Später signalisierten sie den Jägern: Halt, hier ist die Grenze unseres Jagdreviers.
Neben Wall und Graben markierten auch Steine den Grenzverlauf. Viele davon stehen noch heute am Landgraben. Jeder hat seine Besonderheit … An diesem Grenzstein treffen heute die ehemalige Landesgrenze zwischen Württemberg und Baden, die Kreisgrenze des Landkreises Böblingen und des Enzkreises und die Gemarkungsgrenze von Hausen und Lehningen aufeinander.
DIE URSPRÜNGE DIESES GRENZSTEINES reichen WEIT ZURÜCK
Auf Lehninger oder badischer Seite befand sich hier das Herrschaftsgebiet der Freiherren von Gemmingen-Hagenschiess, umgangssprachlich bis heute „Biet“ genannt. Dazu gehörten die Dörfer Lehningen, Mühlhausen, Tiefenbronn, Neuhausen, Hamberg, Schellbronn und Hohenwart.
Der hier gut erkennbare Grenzstein trägt auf Lehninger Seite ein „L“ für Lehningen, die Aufschrift „HDVG 1565“ und das Wappen der Herren von Gemmingen. HDVG steht für Hans-Dietrich von Gemmingen (1516-1566). Er hatte seinen Herrschaftssitz im Unteren Schloss in Mühlhausen und besaß das Teilgebiet Mühlhausen/Heimsheim der Herrschaft Gemmingen.
Auf dem Kopf des Steins markiert eine Linie, die sogenannte "Weisung" den Verlauf der Gemarkungsgrenze und die Grenze zwischen Württemberg und Baden.
Auf der Hausener, also württembergischen Seite, wurde ein „H“ für Hausen und die Steinnummer „9“ eingemeißelt.
DANKE
DANKE
an Dr. Dieter Leicht, Tiefenbronn und Hans Bullinger, Merklingen, für die Fachinfos und Bilder zum Text!